Das Strafrecht ist ein selbständiger Teil des öffentlichen Rechts, in dem für schuldhaft begangenes Unrecht schwerwiegende staatliche Sanktionen vorgesehen sind. Art und Höhe der Sanktionen sind in den einzelnen Staaten unterschiedlich und folgen keiner einheitlichen Terminologie. Meist sind für Verbrechen Freiheitsstrafen und für leichtere Vergehen Geldstrafen vorgesehen. Kapitalverbrechen wie Mord sind in einigen Staaten mit der Todesstrafe bedroht. Die Todesstrafe wird immer mehr durch den internationalen Menschenrechtsschutz von der lebenslangen Freiheitsstrafe abgelöst.
Das materielle Strafrecht beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit (Tatbestand) und deren Rechtsfolgen. Gesetzlich geregelt ist es im Strafgesetzbuch (StGB) und in zahlreichen nebenstrafrechtlichen, spezialisierten Bestimmungen (zum Beispiel im Außenwirtschaftsgesetz oder im Arzneimittelgesetz). Zum formellen Strafrecht gehört das Strafverfahrenrecht, welches Art und Weise der Durchsetzung des materiellen Strafrechts beschreibt. Als Rechtsquellen dafür dienen vor allem die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz.
Nicht zum Strafrecht zählt das Recht der Ordnungswidrigkeiten. Es bildet einen eigenen Rechtsbereich innerhalb des öffentlichen Rechts, in dem Übertretungen, die keine größere Bedeutung haben, mit Bußgeldern belegt werden. Strafrecht knüpft an die Verletzung von Rechtsgütern an. Die Verletzung von Rechtsgütern darf nur dann mit Strafe bedroht werden, wenn Sanktionsmöglichkeiten des Zivil- und Verwaltungsrechts nicht mehr ausreichen, um einen wirksamen Rechtsgüterschutz herbeizuführen.
Hauptziel des Strafrechts ist es, den Rechtsfrieden aufrechtzuerhalten. Dazu wirkt es sowohl präventiv wie repressiv auf Täter und Gesellschaft ein. Die Normen des Strafrechts sind im Wesentlichen im Strafgesetzbuch (StGB) niedergelegt. Das Strafgesetzbuch ist in zwei Teile gegliedert: den Allgemeinen Teil (AT) und den Besonderen Teil (BT). Im Allgemeinen Teil des StGB sind die wesentlichen allgemeinen Grundsätze des Strafrechts enthalten: Wann und in welchen Grenzen ist eine versuchte Tat strafbar, was ist ein Verbrechen, was ein Vergehen, wann ist eine fahrlässige Handlung strafbar, was sind die Voraussetzungen für die Strafbarkeit von Anstiftern und Gehilfen etc. Der Besondere Teil beinhaltet die einzelnen Delikte, die in Deutschland unter Strafe gestellt sind. Dort werden die Merkmale der einzelnen Delikte vorgestellt und die daran anknüpfenden Strafdrohungen festgelegt