BUNDESSTAAT
Der erste Bundesstaat auf deutschem Boden, der Norddeutsche Bund, entstand 1867. Auch das Bismarckreich und die Weimarer Republik waren Bundesstaaten. 1933 wurden die föderalistischen Strukturen zerschlagen, und der nationalsozialistische Führerstaat wurde an ihre Stelle gesetzt. 1948/49 erarbeitete ein von den westdeutschen Landesparlamenten eingesetztes Organ, der Parlamentarische Rat, in Bonn die Verfassung für den damaligen westdeutschen Staat. Diese Verfassung trat als Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 in Kraft. Mit der Entscheidung für eine bundesstaatliche Ordnung knüpften die Verfassungsgeber an alte deutsche Verfassungstraditionen an. Die Erfahrungen aus der Zeit der Weimarer Republik und vor allem die Phase des extremen Zentralismus in der Zeit des Nazismus waren der Anlaß dafür, dass bei der Neugestaltung der politischen Ordnung in der Bundesrepublik das föderative Prinzip zum Tragen kommen sollte. Dem geltenden Grundgesetz nach besteht Deutschland aus sechzehn Bundesländern. Sie haben eigene Verfassungen und verfügen über die Institutionen des parlamentarisch-demokratischen Regierungssystems: Parlament, Regierung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit.
ВАРИАНТ 7
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