FUNKTIONEN DES RECHTS
Die wichtigste Funktion des Rechts ist offenkundig die Sicherung des inneren Friedens. In einer Gesellschaft gibt es unterschiedliche Interessen, die unausweichlich zu Konflikten führen. Das Recht sorgt dafür, dass sie auf friedliche Weise in einem geregelten Verfahren ausgetragen werden. Das Recht sichert nicht nur den inneren Frieden, sondern gewährleistet auch die Freiheit des einzelnen. Wenn das Recht diese Funktion nicht erfüllt, entstehen «rechtsfreie Räume», es herrscht Willkür, unter der die Schwachen leiden. Das Recht regelt die privaten Rechtsbeziehungen, d. h. es stellt auch ein System von rechtlichen Regeln bereit, in dem der einzelne seine Rechtsbeziehungen in eigener Verantwortung (autonom) gestalten kann. Die Juristen nennen das Privatautonomie. Das Recht gestaltet die Gesellschaft. Der soziale Rechtsstaat greift aktiv in alle Bereiche des persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens ein. Gesetzliche Regelungen schützen die Schwächeren und sorgen für den Ausgleich sozialer Gegensätze. Der rasche gesellschaftliche Wandel, die Entwicklung neuer Technologien zwingen den Staat, steuernd und gestaltend in immer neue Lebebsverhältnisse einzugreifen. Auch hier bedient sich der Staat vor allem des Rechts.
ВАРИАНТ 10
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