GESETZGEBUNG IN DER BRD
Das Verfahren der Gesetzgebung ist kompliziert und auf den ersten Blick schwer durchschaubar. Wenn ein Gesetz zahlreiche Stufen in verschiedenen Instanzen durchläuft, so soll damit gesichert werden, dass möglichst alle Gesichtspunkte und alle Interessen berücksichtigt werden. Zugleich dienen die vielfältigen Mitwirkungsrechte der Machtverteilung und Machtkontrolle. In der Bundesrepublik ist die Staatsgewalt zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Als oberste gesetzgebende Gewalt berät und verabschiedet der Deutsche Bundestag Gesetze. Anregungen zu Gesetzen können auch von Verbänden oder Interessengruppen kommen. Gesetze einzubringen ist das Recht des Bundestages selbst sowie der Bundesregierung und des Bundesrates. Ausschließliche Gesetzgebung liegt voll in der Kompetenz des Bundes (z. B. auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, Währung). Konkurrierende Gesetzgebung ist die Befugnis der Länder. Sie sind befugt, Gesetze zu erlassen, soweit der Bund nicht im Interesse einer bundeseinheitlichen Regelung tätig ist. Gleiche Wirkung wie das förmliche Gesetz haben die Rechtsverordnungen. Bundesregierung, ein Bundesminister oder eine Landesregierung können durch Gesetz zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt werden. Содержание Общие указания по выполнению и оформлению контрольных заданий. 3 Контрольные задания. 6 ВАРИАНТ 1. 6 ВАРИАНТ 2. 8 ВАРИАНТ 3. 11 ВАРИАНТ 4. 14 ВАРИАНТ 5. 16 ВАРИАНТ 6. 19 ВАРИАНТ 7. 22 ВАРИАНТ 8. 24 ВАРИАНТ 9. 27 ВАРИАНТ 10. 30
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