Aus Persien
Übung 1.
Übung 2. Lesen Sie bitte und übersetzen den Text. Bilden Sie bitte möglichst mehr Fragen zum Text! Papiere und Versicherung ****************************** Zur Einreise in die meisten europäischen Länder benötigt man heute kein Visum mehr. Für Marokko und Algerien wird ein Visum verlangt. In Jugoslawien, Türkei, Tunesien, Marokko und Algerien braucht man einen Reisepass, während in den übrigen Ländern Europas der Personalausweis genügt. Neben dem Führerschein ist der Fahrzeugschein unbedingt mitzuführen. Vor der Reise sollte man bei seiner Krankenkasse eine „internationale Anspruchbescheinigung“ anfordern, mit der man nachweist, dass man gesetzlich krankenversichert ist, und im Ausland behandelt werden kann. Wer ins Ausland reist, muss sich darüber im Klaren sein, dass er im Falle eines Unfalls erheblich mehr Schwierigkeiten hat als hier. Nicht nur, dass die Schadensregulierung komplizierter ist. Es bestehen auch vor allem in südeuropäischen Ländern erhebliche Unterschiede in den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssummen der Kfz-Versicherung. So beträgt etwa die Deckungssumme bei Personenschäden in Italien knapp 19.000 €, in Spanien nur 12.000 € und in Griechenland sogar nur noch rund 8.000 €. Eine Unfallversicherung ist hier also durchaus angebracht. In Spanien und GB dagegen besteht überhaupt keine Versicherungspflicht für Sachschäden. Hier sollte man zumindest für die Dauer der Reise eine Vollkasko-Versicherung abschließen, um viel Ärger zu vermeiden. ****************************************************** Wenn es zu einem Unfall gekommen ist, gilt folgendes: 1. Lassen Sie den Unfall möglichst von der Polizei aufnehmen. 2. Notieren Sie alle erforderlichen Daten vom Unfallgegner: 3. Name und Anschrift des Lenkers und des Halters, amtliches Kennzeichen, Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer, Anschrift der aufnehmenden Polizeidienststelle, Zeit und Ort des Unfalls. Verwenden Sie dazu nach Möglichkeit den „Europäischen Unfallbericht“ (Formulare gibt´s bei der Versicherung) und lassen Sie ihn vom Unfallgegner unterschreiben. 4. Sichern Sie Beweismittel: Anschriften von Zeugen, Fotos und Skizzen vom Unfallort und –Fahrzeug. 5. Unterschreiben Sie möglichst kein Schriftstück, das in einer ihnen fremden Sprache abgefasst ist. 6. Informieren Sie unverzüglich die Gesellschaft, die Regulierungshilfe leistet. 7. Melden Sie jeden Schaden Ihrer Versicherung unverzüglich, damit Sie keine Frist versäumen. 8. Machen Sie Ihre eigenen Ersatzansprüche gegen den Schadenstifter und evtl. gegen seine Versicherung geltend. 9. Informieren Sie Ihre Rechtschutzversicherung (falls Sie eine abgeschlossen haben).
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