Die Stilelemente
Das Wesen des Stilistischen steckt in der Auswahl der Varianten. Folglich sind nur solche Elemente als stilistisch zu bezeichen, dei sich als fakultative Varianten erweisen. Damit sind jene verianten Elemente gemeint, die auf Grund der synonymischen Möglichkeiten der Sprache ausgetauscht, weggelassen oder hinzugefügt werden können. Wollen wir das am Beispiel von 2 Aussagen veranschaulichen: 1. Die Einträglichkeit des Unternehmens bestimmt wesentlich die Höhe von Ausschüttungen an Aktionäre. 2. Die an Anteilseigner ausgezahlten Dividende werden in hohem Maße durch die Rentabilität des Unternehmens bestimmt. Die beiden ersten Äusserungen beziehen sich auf denselben Sachverhalt. Sie weisen invariative und variante Elemente auf. Zu den Varianten sind unter anderem die Besonderheiten zu zählen, die durch die Wahl zwischen Aktiv und Passiv bedingt sind. Zu den Variationen von der Formseite her können wir den Wechsel des Wortbildungstyps und der Wortart rechnen: wesentlich ― in hohem Maße; Aktionär ― Aktienhaber; die Ausschüttung ― die ausgezahlen Dividende. Der Begriff „Stil“ darf jedoch nicht mit der gemamten Form der Rede bzw. mit der gesamten Inhalt der Rede gleichgesetzt werden, da es sich nur auf die varianten Form- und Inhaltselemente der Rede innerhalb einer synonymischen Reihe von Ausdrucksmöglichkeiten orientiert. Da jede Rede fakultative Elemente aufweist, besitzt auch jede Rede Stil.
13. Die Stilzüge. Die Stilklassifikation Die Kriterien für die Bestimmung von Stiltypen berücksichtigen den Zusammenhang zwischen der Auswahl sprachlicher Mittel und bestimmten Kommunikationsfaktoren. Dazu gehören der Kommunikationsbereich, der Zweck des Kommunikationsaktes und die Absicht des Kommunikators, der Inhalt der sprachlichen Äußerung sowie Kommunikationsform (mündlich oder schriftlich) und die Kommunikationsart (dialogisch-monologisch, interpersonal oder Massenkommunikation). Schließlich sind auch das Verhältnis zwischen Kommunikatoren und das Verhältnis des Redeabsenders zum Inhalt der Außerung (emotionale Anteilnahme, Sachlichkeit, Gleichgültigkeit) zu berücksichtigen. Die russische Germanistin E. Riesel konstatiert für die deutsche Sprache 5 verschiedene funktionale Stile: 1) den Stil des öffentlichen Verkehrs; 2) den Stil der Wissenschaft; 3) den Stil der Publizistik und Presse; 4) den Stil des Alltagsverkehrs; 5) den Stil der schönen Literatur. Es ist durchaus möglich, anzunehmen, dass sich auf Grung stilistischer Untersuchungen noch differenziertere Verhältnisse ergeben, die weitere Gruppierungen möglich machen. In diesem Zusammenhang kann man von 3 funktionalbedingten Typisierungsmöglichkeiten des Stils sprechen: 1) die Darstellungsarten; 2) die Gebrauchsformen; 3) die funktionalen Stiltypen. Die Darstellungsarten bilden „spezielle Verfahren zur Herstellung von Texten“. Bei Darstellungsarten handelt es sich um die Verfahren des Registrierens, Kommentierens, Argumentierens, Definierens und Referierens. Registrierende Texte sind danach Bediegnungsanleitungen, Gebrauchsanweisungen, Versammlungsprotokolle, Aktennotizen. Sie haben die Aufgabe, den Empfänger über den Gegenstand der Darstellung zu informieren. Beim Kommentieren werden Sachverhalte und ihre Kausalbeziehungen erläutert. Beim Argumentieren geht es um die sprachliche Beweisführung. Beim Defenieren werden die Begriffe abgegrenzt. Unter Referieren versteht man die Arbeit des Berichterstatters auf Grund eines schon vorhandenen Textes.
|